Nachlasssachen.

Wenn ein Mensch geht, bleibt nicht nur eine Leerstelle, sondern auch unendlich viel Verwaltungs- und Organisationskram. Den kann einem zumindest teilweise ein fähiges Bestattungsinstitut abnehmen (z.B. Sterbescheinbeantragung, Standesamts-, Krankenkassen- und Rentenabmeldung). Der große Rest bleibt aber den Hinterbliebenen. Es ist durchaus auch hilfreich, sich mit den Verwaltungsangelegenheiten zu befassen: es lenkt ab, schafft die nötige Distanz zum Verstorbenen oder entwickelt eine neue, respektvolle Erinnerungsnähe. Der Mann hat mir in den letzten Wochen und Monaten vor seinem Tod eine Jobübergabe der wesentlichen Dinge gemacht. Wir haben in den letzten Tagen noch einmal ganz offen über seine Wünsche bezüglich der Trauerfeier, der Bestattung etc. gesprochen. Es blieben wenige unbeantwortete Fragen. Das hat zumindest mir sehr geholfen. Nicht jeder Kranke oder Sterbende hat dieses Privileg, ebenso wie seine Angehörigen.

Dennoch bleiben etliche organisatorische Sachen, an die man nun wirklich nicht denken konnte oder die im Lauf der Zeit aufkommen und die in ihrer Gesamtheit durchaus überfordern können. Ich liste hier einmal exemplarisch einige auf. Vielleicht hilft es anderen in ähnlicher Situation.

  1. Nachlassberechnung und Vermögen zum Zeitpunkt der Hochzeit
    Ein Testament existiert, das ist schon mal hilfreich. Sind z.B. Pflichtteilsansprüche – das ist die Regel, wenn die Eheleute sich als Alleinerben eingesetzt haben und die Kinder (auch uneheliche aus früheren Beziehungen) daraus ihren Pflichtteil ableiten – vorhanden, muss das berechnet werden. Dazu kann man sich professionelle Unterstützung holen oder selbst berechnen. Ich habe mich für die Eigenberechnung entschieden. Woran man aber als Ehepartner im Falle der gesetzlichen Erbfolge, also ohne Testament, denken sollte: der Zugewinnausgleich wird vom Nachlasswert abgezogen, und dieser wird auch aus dem Kontenvermögen zum Zeitpunkt der Hochzeit berechnet. Nun habe ich zufällig feststellen können, dass die Vermögensfeststellung via Onlinebanking nur bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren in die Vergangenheit reicht. Sie müssen sich also die Mühe machen, alte Kontoauszüge zu suchen oder sich mit ihrer Bank in Verbindung zu setzen.
  2. Versicherungen und ADAC, Trauerpost
    Teilweise schließen Versicherungen den Ehepartner gleich mit ein, z.B. Rechtsschutz. Hier müssten Sie überprüfen, ob Sie den Vertrag so fortführen können oder eventuell zu einer anderen Tarifform oder einer anderen Versicherung wechseln. Mein ADAC-Vertrag wurde zu gleichen Konditionen umgeschrieben, aber nun zu einem günstigeren Tarif. Da ich schon berufsbedingt ein großer Fan von Serienbriefen bin, empfehle ich, eine Liste mit den entsprechenden Adressen anzulegen und darauf ein Standardanschreiben mit der Information über den Sterbefall zu beziehen.Das Gleiche gilt für die Trauerpost. Ich habe mit dem Dienstleister vereinbart, Weiterlesen